«Collage» kontra «Bearbeitung»

Viele zeitgenössische Theaterproduktionen arbeiten mit Textcollagen…

Für dieses Vorgehen braucht man jedoch immer die Bewilligung der Autoren der benutzten Texte. Im Bewilligungsantrag muss man die verschiedenen Elemente, die man kombinieren möchte, identifizieren und die gewählten Ausschnitte (oder zumindest deren Länge) angeben.

Im Prinzip kann die SSA Ihre Anträge für Texte in Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch und Polnisch weiterleiten. Und bei Texten in anderen Sprachen kann sie häufig einen hilfreichen Hinweis zur richtigen Ansprechperson geben.

Die Collage ist eine spezielle Art von Bearbeitung. Das Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass der Urheber eines Sammelwerks, d.h. einer eigenständigen Zusammenstellung von Werken oder Beiträgen, die Urheberschaft beanspruchen kann, wenn seine Zusammenstellung oder das Auswahlkriterium für die Zusammenstellung eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter ist. Auch wenn der Urheber/die Urheberin der Collage in Sinne des Gesetzes Urheberrechte beanspruchen kann, ist es dennoch besser, wenn er/sie dies gleich schon beim Bewilligungsantrag bekanntgibt. Denn ein solcher Anspruch kann nämlich auch auf eine Bewilligungs­verweigerung durch die Rechteinhaber der vorbestehenden Texte stossen.

Die Aufteilung der Aufführungsrechte an der Bearbeitung muss zwischen den Urhebern der vorbestehenden Werke und dem Urheber der Bearbeitung ausgehandelt werden. Es kommt vor, dass die Urheber des vorbestehenden Werks vornherein einen bestimmten Anteil festlegen, unabhängig davon, wieviel von ihrem Werk in der Bearbeitung übrig bleibt. Die SSA verteilt die Urheberrechtsentschädigungen aufgrund des Verteilschlüssels, welcher ihr mittgeteilt wurde.

Bewilligungsverfahren können langwierig sein. Sie tun also gut daran, diesen Antrag so früh wie möglich im Entstehungsprozess einer Produktion zu stellen.