Die SSA engagiert sich für die Altersvorsorge von Urheberinnen und Urhebern

Seit dem 1. Januar 2023 engagiert sich der Kulturfonds der Société Suisse des Auteurs noch stärker für die Altersvorsorge der Kulturschaffenden. Gestützt auf die Empfehlungen des Bundesrates setzt er ein Dispositiv ein, welche einen Beitrag an die gebundene Selbstvorsorge der Empfängerinnen und Empfänger seiner verschiedenen Kulturförderungsaktionen (Stipendien und andere Unterstützungen) ermöglicht.

Der Beitrag wird den Empfängerinnen und Empfängern der vom Verwaltungsrat festgelegten Kulturförderungsaktionen der SSA angeboten. Sie richtet sich sowohl an selbstständig erwerbende Urheberinnen und Urheber (im Sinne der AHV) als auch an solche, die für juristische Personen arbeiten (Produktionsstrukturen wie z.B. Filmproduzentinnen oder unabhängige Theaterensembles). Die Empfängerinnen und Empfänger müssen natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sein.

Der Beitrag entspricht 12% des Betrags des Stipendiums bzw. der Unterstützung, welche vom Kulturfonds der SSA gewährt wird. Er wird zu gleichen Teilen von der Empfängerin bzw. vom Empfänger und dem Kulturfonds der SSA finanziert (zu jeweils 6%).