Enttäuschung bezüglich Vergütungsansprüchen

URG: Kein nennenswerter Fortschritt, was die Vergütungsansprüche der Urheberinnen und Urheber betrifft

Der in Vernehmlassung gegangene Entwurf zum Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) sieht keine nennenswerte Verbesserung für die Urheberinnen und Urheber vor, was ihre Vergütungsansprüche betrifft – d.h. ihr Anrecht auf Entschädigungen, die Ihnen unabhängig von den Produktions-, Verlags- oder Auftragsverträgen zustehen, und die von den Urheberrechtsgesellschaften ausbezahlt werden.

Die Forderung nach einem unveräusserlichen Vergütungsanspruch für Urheber und Interpreten von audiovisuellen Werken, wenn ihre Werke im Rahmen von Video on Demand-Diensten genutzt werden, wurde nicht übernommen. Die SSA wird sich in den kommenden Monaten und Jahren weiterhin für diese Forderung stark machen. Denn trotz jüngsten Fortschritten scheinen die bestehenden Instrumente nicht wirksam genug zu sein, um Urheberinnen und Urhebern eine faire Entschädigung zu garantieren – während die Riesen der Digitalindustrie kolossale Gewinne erwirtschaften.

Einzig positiver Punkt: der Entwurf sieht endlich die Einführung eines Verleihrechts in der Schweiz vor – 20 Jahre nach dessen in Krafttreten in der gesamten EU. Sehr bedauerlich ist jedoch, dass sich das vorgesehene Verleihrecht auf den alleinigen Verleih physischer Exemplare beschränkt: elektronische Verleihvorgänge sind explizit ausgeschlossen. Desgleichen regelt der Entwurf nicht, wie mit Privatkopien in Cloud-Systemen umzugehen ist. Angesichts des Entwicklungsstands digitaler Technologien befremden diese beiden Lücken in einem Entwurf zur «Modernisierung des Urheberrechts».

Siehe zu diesem Thema das Dossier „In den Fängen des Internets“ in Papier Nr. 114
und den Artikel zum Verleihrecht in Papier Nr. 113.
Bzgl. eines unveräusserlichen Rechts auf Entschädigung s. Kasten auf S. 12 von Papier Nr. 101