Filmgesetz: Die SSA fordert besseren Schutz der Urheber/innen

Am 15. Mai 2022 nahm das Schweizer Stimmvolk das neue Filmgesetz an. Zu seiner Umsetzung sind Verordnungen bei den betroffenen Branchen in Vernehmlassung gegangen.

In ihrer Konsultationsantwort forderte die SSA zusammen mit dem FDS, Cinéforom, AROPA und Cinésuisse, dass die von den neuen Akteuren in der Schweizer Filmbranche bezahlten Gebühren nur dann ihrem Investitionspflichtteil in das Schweizer Filmschaffen angerechnet werden dürfen, wenn die Vertragskette sicherstellt, dass die Entschädigungen den Urheberinnen und Urhebern ausgezahlt werden können, und zwar auch in bestimmten weiteren Ländern. Ziel dieser Forderung ist, Anreize zu schaffen, dass keine «buy-out»-Verträge abgeschlossen werden, denn diese Praxis widerspricht dem Schweizer System und den EU-Empfehlungen. Es wäre in der Tat unfair, wenn der in Europa einzigartige Anrechnungsvorteil für die Sendeunternehmen und Plattformen nicht an einen Schutz für die Kulturschaffenden gekoppelt würde. Die SSA erhielt bei ihrem Vorgehen auch die Unterstützung des Syndicat suisse romand du spectacle und der Union romande de l’humour, da Bühnenproduktionen im Fall einer Ausstrahlung ebenfalls betroffen sind.