Die SSA antwortet auf die öffentliche Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2021-2024. Ihre Stellungnahme betrifft unter anderem die Entschädigung der Urheberinnen und Urheber sowie die Finanzierung neuer Werke. Die SSA begrüsst die Einführung einer Reinvestionspflicht für Online-Filmanbieter in die schweizerische Produktion audiovisueller Werke.
Zusammenfassung
Die SSA begrüsst die globale Budgeterhöhung, ist jedoch der Meinung, dass diese für eine zufriedenstellende Umsetzung der Ziele der Kulturbotschaft noch ungenügend ist. Sie sieht die Verarmung der Kulturschaffenden als weiteren Globaltrend. Die Förderung des Werkschaffens sollte daher aufgestockt werden. Es wäre unannehmbar, wenn gewisse Massnahmen zum Nachteil des Werkschaffens ausgeweitet würden. Die SSA begrüsst sehr, dass die faire Entlöhnung der Kulturschaffenden neu Bedingung für eine öffentliche Projektsubventionierung ist, und formuliert Ergänzungen zu den Vorschlägen des BAKBundesamt für Kultur; insbesondere die Einhaltung des Urheberrechts im Rahmen der unterstützten Projekte, und das Fördern der anteilmässigen Entschädigung am Werknutzungserlös zugunsten der Urheberinnen und Urheber.
Die SSA unterstützt bedingungslos den Vorschlag, Unternehmen, die Filme online anbieten, zur Reinvestition in die einheimische Filmproduktion zu verpflichten. Sie schlägt überdies vor, diese Verpflichtung auf die Videosharing-Plattformen und sozialen Netzwerke auszuweiten, so wie es die Europäische Union bereits vorsieht. Diese Verpflichtungen sollten für alle Medien im Filmgesetz gruppiert und somit unter die alleinige Kompetenz des BAKBundesamt für Kultur gestellt werden. Subventionsformen sollten sich auch an die Entwicklung der audiovisuellen Landschaft anpassen. Die SSA unterstützt den Vorschlag einer Pflichtquote von 30% europäischer Werke in den Online-Katalogen und schlägt zusätzlich Massnahmen zur Herausstellung dieser Werke vor. Die SSA steht dem Konzept, dass Schweizer Filme online zur Verfügung zu stellen seien, wohlwollend gegenüber; sie ist jedoch der Meinung, dass die diesbezüglichen Überlegungen noch nicht ausgereift sind.
Sämtliche Massnahmen für die Promotion, die Verbreitung, den Marktzugang und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Kultur werden von der SSA begrüsst. Sie ist aber der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Mittel dafür unzureichend sind, und empfiehlt, der Promotion in Europa den Vorrang zu geben. Sie bedauert, dass Comedyshows nicht spezifisch in den Massnahmen zur Förderung des Kulturschaffens und dessen Verbreitung genannt werden.