In ihrer Stellungnahme zur Kulturbotschaft 2025-2028 des Bundes bewertet die SSA die Analyse der Herausforderungen und die in diesem Entwurf formulierten Ziele positiv. Sie ist jedoch der Ansicht, dass eine generelle Erhöhung der finanziellen Mittel – um mindestens 2.5% – notwendig ist, damit die Kulturschaffenden die Anforderungen und neuen Aufgaben bewältigen können.
Für die SSA wäre es nicht akzeptabel, wenn die Umsetzung bestimmter Massnahmen auf Kosten der Unterstützung des künstlerischen Schaffens ginge. Die SSA begrüsst, dass eine angemessene Entlohnung der Künstlerinnen und Künstler Bedingung für die öffentliche finanzielle Unterstützung ist und dass die notwendige Verbesserung deren sozialen Sicherheit zu einem wichtigen Anliegen geworden ist. Auch hier scheint ihr jedoch eine Erhöhung der finanziellen Mittel unerlässlich, da ansonsten die Gefahr einer Kannibalisierung dieser beiden Ziele besteht.
Die SSA ist besonders erfreut, dass die aus dem Streaming und den internationalen Plattformen resultierende geringe Vergütung der Künstlerinnen und Künstler anerkannt wird. Verschiedene Massnahmen sollen geprüft werden, um eine Verbesserung in diesem Bereich zu erreichen. Zudem dürfen die schweizerischen Vertragsgepflogenheiten nicht von unvorteilhaften Standards verdrängt werden, insbesondere im Rahmen von Koproduktionen und ausländischen Investitionen.
Der aktuelle Entwurf zum Nationalbibliothek-Gesetzes ist in mehrfacher Hinsicht inakzeptabel für Rechteinhaber/innen, deren Werke geschützt sind und durch Lizenzen verwertet werden.
Urheberrechte sind eine Einkommensquelle für Kulturschaffende. Ihre Achtung sollte auch in den Nationalen Kulturdialog und andere Diskussionen über die Zusammenarbeit eingebracht werden. Die Notwendigkeit einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen den Kulturförderungsinstanzen scheint offensichtlich, wobei gleichzeitig die Beteiligung der Berufsverbände der Kulturschaffenden gestärkt werden sollte. Anpassungen sind erforderlich, um den Schwierigkeiten beim Zugang zu europäischen Programmen entgegenzuwirken.
Das Thema künstliche Intelligenz fehlt im Entwurf. Diese technologische Entwicklung wird jedoch unweigerlich kurzfristig Auswirkungen auf die Berufswelt im Kulturbereich – und im UrheberrechtGesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen, die dem Urheber/der Urheberin eines Werkes persönlichkeitsrechtliche oder vermögensrechtliche Vorrechte zuschreiben – haben. Die Untersuchung der Folgen und möglicher Massnahmen sollte in die Kulturpolitik einfliessen.