Mahngebühren

Fristen einhalten – Gebühren vermeiden

Die SSA fakturiert Gebühren, wenn sie Mahnungen verschicken muss, um Einnahmen­meldungen oder die Bezahlung einer Rechnung einzufordern.

Manchmal braucht man zusätzlich Zeit, um die für die Einnahmenmeldung benötigten Informationen zusammenzutragen und das Formular zurückzuschicken. In diesem Fall bitten wir Sie, die SSA zu kontaktieren und eine Frist zu vereinbaren. Dies vermeidet Mahnungen und somit unnötige Kosten.

Hier die geltenden Mahngebühren in der Übersicht:

Mahnung für Einnahmenmeldung (Bühne):

  • Versand einer 3. Mahnung                                30.- CHF/Dossier

Rechnungsmahnung:

  • Versand einer 2. Rechnungsmahnung   30.- CHF/Rechnung
  • Versand einer 3. Rechnungsmahnung   50.- CHF/Rechnung

Falls sich eine zusätzliche Frist für die Bezahlung einer oder mehrerer Rechnungen als notwendig erweist, seien Sie auch hier proaktiv: kontaktieren Sie die SSA und erkundigen Sie sich, ob dem Wunsch nachgekommen werden kann oder nicht. Muss der Rechtsdienst der SSA einen Zahlungsplan erstellen, kommen Verwaltungsgebühren zum Rechnungsbetrag hinzu.

Zahlungsplan:

  • Aufstellung eines Zahlungsplans                       50.- CHF/Zahlungsplan

Die SSA steht Ihnen für Fragen und Austausch zu Wahrnehmungsdossier gerne zur Verfügung.

Diese Info finden Sie auch in unserer Rubrik Merkblätter