Melden Sie die effektive Anzahl Plätze

Je nach gerade geltenden Corona-Massnahmen verfügen Theatersäle über weniger Sitzplätze.

Die SSA berücksichtigt diesen Umstand bei der Berechnung der Minimalentschädigung für die Aufführungsrechte. Wir bitten die Veranstalterinnen und Veranstalter, auf der Einnahmenmeldung die effektive Anzahl verfügbarer Plätze für die betreffenden Vorstellungen anzugeben.

Die Einnahmenmeldung schicken Sie der SSA innert 10 Tagen nach Ende der Vorstellungen zurück, wenn möglich bitte per E-Mail.

Wir wünschen Ihnen, dass die Saison bald wieder so normal wie möglich weitergehen kann.