Mit den eingeführten Corona-Massnahmen verfügen viele Theatersäle über weniger Sitzplätze.
Damit die SSA diesen Umstand bei der Berechnung der Minimalentschädigung für die Aufführungsrechte berücksichtigen kann, bitten wir die Veranstalterinnen und Veranstalter, auf der Einnahmenmeldung die effektive Anzahl verfügbarer Plätze für die betreffenden Vorstellungen anzugeben. Dies umso mehr, als die Saaldisposition sich jederzeit ändern kann.
Die Einnahmenmeldung schicken Sie der SSA innert 10 Tagen nach Ende der Vorstellungen zurück, wenn möglich bitte per E-Mail.
Wir wünschen Ihnen guten Start in die kommende Saison und hoffen, dass sie so normal wie möglich verlaufen kann.