Neuigkeiten für Ihre Werkanmeldungen

Die SSA akzeptiert neu Werkanmeldungen in elektronischer Form (gescannt). Sie führt auch eine Garantie ein, dass das angemeldete Werk nicht ein vollständig von künstlicher Intelligenz generiertes Produkt ist.

Ab 20.12.24 können Sie uns Ihre Werkanmeldungen handschriftlich unterschrieben und eigescannt zustellen, als Alternative zum Postversand der Formulare. Auf diese Weise möchten wir das Verfahren erleichtern.
Die Anmeldungen müssen immer auf einem gemeinsamen Formular von allen Miturheberinnen und Miturhebern unterschrieben werden, die den Aufteilungsschlüssel der Entschädigungen bestimmen.

Das Aufkommen der generativen künstlichen Intelligenz veranlasst uns, von den Anmeldenden eine Garantie zu verlangen. Ein Produkt, das vollständig von einem KI-System generiert wird, ist kein geschütztes Werk und kann nicht Gegenstand der Rechteverwaltung durch die SSA sein, und deshalb auch nicht in den Genuss von durch die SSA ausgezahlten Vergütungen kommen. Dies ist ein erster Schritt, um Missbrauch vorzubeugen.
Ein Werk ist nur dann schutzfähig, wenn es einen individuellen Charakter aufweist und eine « geistige » Schöpfung darstellt. Dies setzt ein prägendes menschliches Eingreifen voraus. Es sind also zwei Fälle zu unterscheiden:

  • ein vollständig durch KI erzeugtes Produkt kann kein geschütztes Werk darstellen.
  • Wenn eine Person KI als Werkzeug im Schaffensprozess eines literarischen oder künstlerischen Werks einsetzt, letzterem aber durch ihre Arbeit einen individuellen Charakter verleiht, geniesst das Werk urheberrechtlichen Schutz.

https://ssa.ch/de/dokumente/werkanmeldung/