Sind Ihre Werke auf YouTube und Dailymotion? Lassen Sie es uns wissen.

YouTube und Dailymotion haben sich verpflichtet, Urheberrechts­entschädigungen für online gestellte Werke zu zahlen. Die SSA arbeitet mit zwei französischen Urheberrechtsgesellschaften zusammen, um die Rechte ihrer Mitglieder auf diesen Plattformen wahrzunehmen. 

Die Urheberinnen und Urheber können Werke melden, die durch einen «offical user» bereitgestellt werden. Das ist im Prinzip bei einer Produktionsfirma, einem Fernsehunternehmen oder einer Institution der Fall. Andernfalls überprüfen Sie am besten mit Ihrer Produktionsfirma, ob diese den Inhalt online gestellt hat. Je nachdem muss noch der Kanal geändert werden (s. dazu die Richtlinien auf YouTube oder Dailymotion). Urheberinnen und Urheber, die ihr Werk selber produzieren, müssen die gleiche Kontrolle vornehmen.

Die Urheberrechtsentschädigung kommt zur allfälligen durch die Videoplattform angebotene «Monetisierung» hinzu. Sie richtet sich nach der Anzahl Views, unter Berücksichtigung der Webwirtschaft.

Um die Verteilung der Rechte zu erleichtern, bitten wir Sie, uns Nutzungen auf diesen Plattformen zu melden, auch wenn die Werkanmeldung bei der SSA bereits erfolgte. Schicken Sie uns einfach die betreffenden Links auf Ihre Werke.

Kontakt zur Meldung und für weitere Infos: depav@ssa.ch