Tarif Senderechte SRG 2022 – RSI und RTS

Die SSA hatte beschlossen, in einem ersten Schritt nur 70% des provisorischen Tarifs für die Ausstrahlungen auf RSI und RTS auszuzahlen. Heute können wir die Auszahlung der restlichen 30% bestätigen. Diese Zusatzverteilung erfolgt bis im Sommer 2023.
Die Tariftabelle ist auf der Website der SSA einsehbar: https://ssa.ch/de/dokumente/tarife-fuer-urheber-innen/

Für weitere Auskünfte bezüglich den detaillierten Ausstrahlungstarifen für Ihre Werke können Sie Carlo Capozzi, Verantwortlicher Abteilung Audiovision, kontaktieren (carlo.capozzi@ssa.ch).