Wegen eines Mutterschaftsurlaubs sind die Telefonzeiten des Rechtsdienstes vorübergehend auf Dienstag und Donnerstagmorgen beschränkt. Ab Mitte November ist der Rechtsdient wieder drei Morgen pro Woche telefonisch erreichbar.
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Wegen eines Mutterschaftsurlaubs sind die Telefonzeiten des Rechtsdienstes vorübergehend auf Dienstag und Donnerstagmorgen beschränkt. Ab Mitte November ist der Rechtsdient wieder drei Morgen pro Woche telefonisch erreichbar.