URG-Revision: Chance für ein modernes Gesetz

Am 22. November hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Urheberrechtsgesetz verab-schiedet. Die in der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12 II) erarbeiteten Lösungen sind in der Botschaft integriert. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Urheber-rechtsgesetzes, bei dem auch die Urheber, Interpreten, Verleger und Produzenten von der Di-gitalisierung profitieren. Im Bereich des Wertetransfers (Transfer of Value) löst die Vorlage den Anspruch, das Urheberrecht zu modernisieren, aber nicht ein.

Swisscopyright, der Verbund der fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM unterstützt den vom Bundesrat nun vorgelegten Kompromiss aus der AGUR12 II und wird die Revision des Ur-heberrechtsgesetzes im Parlament eng begleiten.

Der Bundesrat will das Urheberrecht ans Internetzeitalter anpassen. Swisscopyright weist aber auf das für die Urheber weiterhin ungelöste Hauptproblem der Digitalisierung hin: Über Internetplattformen werden heute geschützte Werke in Videos, Texten, Bildern und Musikdateien so stark genutzt wie nie zuvor. Diese Wertschöpfung finanziert eine mächtige Internetindustrie dank Erträgen aus Werbung und Nutzungsdaten. Die Wertschöpfung geht aber völlig an den Kulturschaffenden und Inhaltsproduzenten vorbei. Diese Diskussion des Wertetransfers (Transfer of Value) muss auch in der Schweiz geführt werden. Der vom Bundesrat vorgesehene Vergütungsanspruch bei Video-on-Demand-Nutzungen ist ein wichtiger erster Baustein dazu, genügt aber nicht. Swisscopyright wird deshalb Ergänzungen im Interesse einer effizienten und rechtskonformen Verwertung von Rechten einbringen. Die Urheber und Interpreten müssen an der Wertschöpfung auf Online-Plattformen besser beteiligt werden.

Medienmitteilung

www.swisscopyright.ch