Verteilungen durch die SSA: Wann kommt welche Entschädigung?

Die SSA verteilt monatlich Entschädigungen an die Urheberinnen und Urheber. Sie setzt alles daran, die Entschädigungen so rasch wie möglich wahrzunehmen und an die Rechteinhaber/innen der Werke zu überweisen:  

Monatlich ausgezahlte Entschädigungen  

  • Aufführungen (Bühnenkunst): sobald die Rechnung einkassiert ist. 
  • Radio- und Fernsehsendungen SRG/SSR: ca. 2-3 Monate nach Ausstrahlung.  
  • Vervielfältigung (öffentlich zum Verkauf stehende Träger wie CD, DVD, Downloads, usw.): sobald die Rechnung einkassiert ist. 
  • Audiovisuelle Angebote on Demand, die freiwilliger kollektiver Verwertung untersteht: sobald die Rechnung einkassiert ist.  
  • Nutzungen im Ausland, unabhängig von der Art der Werke oder der Nutzungsform: sobald die Überweisung unserer ausländischen Schwestergesellschaft eingetroffen ist.

Jährlich ausgezahlte Entschädigungen (Herbst und Jahresende)  

  • Radio- und Fernsehausstrahlungen durch Privatsender, 
  • Zwingend kollektive Verwertung (ZKV): Weitersendung auf Kabelsendern und IPTV; Privatkopie (Smartphones, Tablets, Festplattenrekorder, vPVR, Set-Top-Boxen, usw.); Nutzungen in Schulen und Betrieben. 

Alle diese Entschädigungen können nur ausgezahlt werden, wenn die Urheberinnen und Urheber die Werke rechtzeitig angemeldet haben und die Dokumentation vollständig ist.  

Info: https://ssa.ch/de/dokumente/verteilreglemente/  

Kontakt: audio@ssa.ch / scene@ssa.ch