Verteilungen durch die SSA: Wann kommt welche Entschädigung?

Die SSA verteilt monatlich Entschädigungen an die Urheberinnen und Urheber.

Sie ist um die Lage der von ihr vertretenen Urheberinnen und Urheber besorgt und setzt alles daran, die Entschädigungen so rasch wie möglich wahrzunehmen und an die Rechteinhaber/innen der Werke zu überweisen:

Monatlich ausgezahlte Entschädigungen

  • Aufführungen (Bühnenkunst): sobald die Rechnung einkassiert ist
  • Radio- und Fernsehsendungen SRG/SSR: ca. 2-3 Monate nach Ausstrahlung
  • Vervielfältigung (öffentlich zum Verkauf stehende Träger wie CD, DVD, eBooks, Downloads, usw.): sobald die Rechnung einkassiert ist
  • Nutzungen im Ausland, unabhängig von der Art der Werke oder der Nutzungsform: sobald die Überweisung unserer ausländischen Schwestergesellschaft eingetroffen ist

Jährlich ausgezahlte Entschädigungen (Herbst und Jahresende)

  • Radio- und Fernsehausstrahlungen durch Privatsender
  • Video on Demand auf den Plattformen von Privatanbietern
  • Zwingend kollektive Verwertung (ZKV): Weitersendung auf Kabelsendern und IPTV; Privatkopie (Smartphones,Tablets, Festplattenrekorder, vPVR, Set-Top-Boxen, usw.); Nutzungen in Schulen und Betrieben.

Alle diese Entschädigungen können nur ausgezahlt werden, wenn die Urheberinnen und Urheber die Werke rechtzeitig angemeldet haben und die Dokumentation vollständig ist.

Info: https://ssa.ch/de/dokumente/verteilreglemente/

Kontakt: info@ssa.ch