Zusatzzahlung für SRG-TV-Ausstrahlungen 2024

Senderechte SRG TV – Endgültiger Tarif 2024

Eine Zusatzzahlung wird an Urheberinnen und Urheber geleistet, deren Werke im Jahr 2024 auf den Fernsehkanälen der SRG ausgestrahlt wurden.

Diese zusätzliche Verteilung von Entschädigungen basiert auf einem Zuschlag von Fr. 0,15/Minute pro Punkt im Fernsehen, was 17.64% der bereits ausbezahlten Beträge entspricht. Die Unterschiede zwischen den Inkasso- und Verteilungssystemen verlangen eine gewisse Vorsicht bei der Festlegung des provisorischen Tarifs.
Dank besonderer Phänomene im Geschäftsjahr 2024 konnte der Rückbehalt zur Deckung der Kosten der SSA gesenkt werden, was es ihr ermöglicht, diese zusätzliche Zahlung vorzunehmen.
Die Auszahlung erfolgt Ende April 2026.

Infos zu den Tarifen unter: https://ssa.ch/de/dokumente/tarife-fuer-urheber-innen/