Abrechnungen für die Urheberrechtsentschädigungen in elektronischer Form

Die SSA plant, im Lauf dieses Jahres zu elektronischen Abrechnungen für die Urheberrechtsentschädigungen überzugehen. Zusammen mit einem Kontoauszug werden diese den Mitgliedern per E-Mail zugestellt werden. Alle SSA-Mitglieder haben Anfang Juli die nötigen Informationen per Post erhalten.

Eine Abrechnungssendung erhalten Sie Ende jeden Monats, wenn die Entschädigungen zu Ihren Gunsten den Betrag von CHF 100.- erreichen. Parallel dazu findet die Überweisung auf das übliche Konto der/des Begünstigten statt. Ende Jahr finden Überweisung und Abrechnung auch für Entschädigungen unterhalb dieses Betrags statt. Die Sendungen per E-Mail werden nicht verschlüsselt sein.

Die SSA wird ihren Mitgliedern auch andere Dokumente mit den gleichen Mitteln zukommen lassen, namentlich die Steuerbestätigung. Der Wechsel zur elektronischen Zustellung stellt für unsere Genossenschaft eine nicht zu vernachlässigende Einsparung von Verwaltungskosten dar.

Mitglieder, welche weiterhin ihre Abrechnungen ausgedruckt per Post erhalten möchten, müssen dies der SSA mitteilen. Die Sendung und Überweisung findet in diesem Fall jedoch nur zweimal jährlich statt und sofern der Betrag von CHF 100.- erreicht wird.

Kontakt für weitere Informationen: Frau Marie Genton