Impro ist angesagt! Aber wie steht es mit den Rechten? Flash Mobs, Comedy Club, spontanes Schreiben… Ein improvisiertes WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. ist heute einfach aufzuzeichnen und kann auf grosses Echo stossen.
Ein WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. ist das Resultat einer menschlichen Tätigkeit, bei welcher die Urheberin/der Urheber aus den eigenen Ressourcen schöpft. Logisch also, dass eine improvisierende Person ihrem Ausdruck eine persönliche Prägung verleiht.
Im Sinne des Gesetzes ist ein WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. eine «geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter hat». Das Vorführen spontaner dramatischer, musikalischer oder choreographischer Schöpfungen, die weder vorbereitet noch notiert sind, oder von aus dem Stand erfundener Sketches kann daher sehr wohl ein WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. sein. Und somit durch das UrheberrechtGesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen, die dem Urheber/der Urheberin eines Werkes persönlichkeitsrechtliche oder vermögensrechtliche Vorrechte zuschreiben geschützt und von der SSA verwaltet werden.
Wie für jedes andere WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. erstellen die SSA-Mitglieder für ihr improvisiertes Bühnenwerk eine WerkanmeldungMeldung sämtlicher Angaben zu einem Werk, die für Inkasso und Auszahlung der Werknutzungsentschädigungen notwendig sind . Dazu geben sie der SSA wenn möglich schon die Aufführungsdaten und -orte bekannt. Von der Natur der Sache her sind Urheber und Interpret der ImprovisationImprovisationen sind geschützt, sofern sie den Charakter eines Werks haben. dieselbe Person. Um Missverständnissen vorzubeugen, ist es daher ratsam, den Gastspielort über die anstehende Fakturierung durch die SSA zu informieren.