COVID-19: Massnahmen der SSA

Urheberinnen und Urhebern, die Mitglied der SSA sind, steht die SSA mit mehreren Massnahmen zur Seite:

Unser Solidaritätsfonds: Dessen Dotierung ist zwar nicht sehr umfangreich, so dass er nur angerufen werden sollte, wenn die anderen Unterstützungsformen nicht greifen können. In einem Fall von akuter Not kann jedoch ohne Weiteres ein Gesuch (welches natürlich strengst vertraulich behandelt wird) an marie.genton@ssa.ch gerichtet werden.

Unsere Mitglieder können Vorschüsse auf Urheberrechtsentschädigungen beziehen. Die SSA wird diese Beträge mit den künftigen Abrechnungen kompensieren: Schreiben Sie bitte an info@ssa.ch, um einen Vorschuss zu beantragen.

Was die Aufzeichnung und öffentliche Zurverfügungstellung von Bühnenwerken per Streaming betrifft, bitten wir die Theater, die Urheberrechtsentschädigung direkt mit den betreffenden Urheberinnen und Urhebern zu regeln. Die SSA erinnert bei dieser Gelegenheit an die urheberrechtlichen Prinzipien in diesem Bereich (mehr dazu).

Eine Infoseite COVID-19 steht Ihnen zur Verfügung, und wir halten Sie über Facebook und LinkedIn auf dem Laufenden.

Die SSA hält den Betrieb vollständig aufrecht und kann während der gesamten Dauer der Büroschliessung per E-Mail kontaktiert werden.

www.ssa.ch