Schreiben verschiedene Autor/inn/en an einem DrehbuchOriginalwerk oder Bearbeitung eines bestehenden Werks, das als Vorlage für die Herstellung eines Films dient, müssen sie am Ende festlegen, wem wie viele Anteile an Urheberschaft zustehen. Dies führt öfters zu Konflikten, die kaum lösbar scheinen.
Die 2019 von ARF/FDS, SRG SSR, SuissimageSuissimage nimmt kollektiv die Urheberrechte an Filmen und audiovisuellen Werken wahr. Sie verttrit Drehbuchautor/innen und Regisseur/innen sowie von Inhaberinnen von Urheberrechten wie Filmproduzentinnen wahr. Quelle: www.suissimage.ch und SSA ins Leben gerufene und unterstützte Begutachtungsstelle für Drehbuchkonflikte baut ihr Angebot aus: konnten zuerst nur aus konsekutiver Zusammenarbeit entstandene Drehbücher unterbreitet werden, steht der Dienst nun neu auch Drehbüchern offen, die von Urheberinnen und Urhebern in simultaner Zusammenarbeit geschriebenen wurden.
Zur Erinnerung: Diese Dienstleistung steht allen Mitgliedern und Auftragnehmern der Trägerorganisationen für ein bescheidenes Honorar zur Verfügung. Unabhängige Expertinnen und Experten lesen die anonymisierten Drehbuchversionen und schreiben ein Gutachten über die Aufteilung der schöpferischen Anteile. Dieses Gutachten soll Streit schlichten und bei allfälligen Verhandlungen als Basis dienen.
Die Abwicklung der Gesuche und Gutachten übernimmt die Anwaltskanzlei Fuhrer Marbach in Bern, womit ein möglichst unparteiisches Verfahren gewährleistet werden soll.
Reglement und Gesuchformular: https://www.fmp-law.ch/de/dienstleistungen/begutachtungsstelle-fuer-drehbuchkonflikte
Drehbuchautor/inn/en werden so bei Konflikten hoffentlich rascher zu einer alle zufriedenstellenden Lösung finden.