Ende Oktober verteilt die SSA die Entschädigungen für Video on DemandÜbertragungsform in digitalen Netzen, die es dem Benutzer erlaubt, audiovisuelle Werke eines Anbieters zu einem beliebigen Zeitpunkt und in einem beliebigen Ort ab digitalen Datenbanken zu beziehen. Im Gegensatz zu Pay-per-view und Near-video-on-demand ist das Angebot an keine durch ein Programm determinierte Chronologie gebunden. Dieses Verfahren bedingt eine vorübergehende Reproduktion der Daten auf verschiedenen technischen Trägern. auf der neuen nationalen Plattform der SRG.
Die Vereinbarung mir der SRG regelt die Zeitspanne ab dem Start der Plattform (November 2020) bis Ende 2021.
Die SSA wird den verfügbaren Betrag gemäss einem Mischsystem verteilen: die eine Hälfte aufgrund der Präsenz auf der Plattform und auf Basis der Werkdauer, die andere Hälfte aufgrund des Anteils an views des Werks im Verhältnis zur Gesamtzahl views.
Die Entschädigungen für die Nutzungen auf Play Suisse ab 2022 werden im allgemeinen Rahmen des neuen Vergütungsanspruchs verteilt werden, zusammen mit allen anderen Plattformen.