Eine wertvolle Hilfe für Ihre Tourneeverträge, aber auch für einfache Verkaufsverträge, wenn Ihre eigene Kompagnie Ihr WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. aufführt: Unser Leitfaden „Bühne – Musterklauseln für Aufführungen in der Schweiz und im Ausland“ erklärt Ihnen, welche Klauseln in diese Verträge gehören. Fix fertig zum Copy-Pasten in 6 Sprachen.
Gut zu wissen: die SSA kann in Ländern, in denen sie durch keine lokale Schwestergesellschaft vertreten ist, Ihre Rechte direkt wahrnehmen – z.B.in Deutschland, Österreich, Skandinavien oder Japan. Details und Voraussetzungen sind ebenfalls in diesem Leitfaden beschrieben.
Für Urheber, die ihr WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. selber aufführen und/oder produzieren, ist es zudem nützlich, im Vertrag zu vermerken, dass die Urheberrechte zusätzlich zur Gage bezahlt werden müssen und dass die SSA diese Rechte einkassiert. Denn es besteht absolut kein Grund, warum eine Person, welche mehrere Talente auf sich vereint – bzw. mehrere sehr unterschiedliche Funktionen innerhalb einer Produktion erfüllt – nur für eine dieser Funktionen bezahlt werden soll.