Je früher Sie der SSA Ihr WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. anmelden, desto schneller erhalten Sie die Entschädigungen.
Sobald das WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. fertiggestellt ist, muss es bei der SSA angemeldet werden. Dazu stehen die Formulare «Werkanmeldung» zur Verfügung.
Eine WerkanmeldungMeldung sämtlicher Angaben zu einem Werk, die für Inkasso und Auszahlung der Werknutzungsentschädigungen notwendig sind enthält Informationen zur Werkidentität (Titel, Dauer, usw.), aber auch – und vor allem – den unter den Miturheber/innen vereinbarten Aufteilungsschlüssel für die Entschädigungen. Dieser Schritt ist zentral für die VerwertungsgesellschaftIn der Schweiz gibt es fünf Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte: ProLitteris, SSA, Suissimage, SUISA, SWISSPERFORM, da sie nur so das Inkasso und die Verteilung der Entschädigungen besorgen kann.
Die Zahlung an die Urheber/innen erfolgt umso rascher, je früher (d.h. vor der ersten Vorstellung oder Ausstrahlung) das WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. angemeldet wurde. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter müssen der SSA all ihre Werke anmelden, die in das Tätigkeitsfeld der SSA fallen. Das sehen die Statuten vor, zu deren Einhaltung sie sich verpflichtet haben.
Bei audiovisuellen Werken muss der WerkanmeldungMeldung sämtlicher Angaben zu einem Werk, die für Inkasso und Auszahlung der Werknutzungsentschädigungen notwendig sind obligatorisch eine Kopie des Urhebervertrags beigelegt werden. Auch bei Bühnenwerken ist der SSA jeder allenfalls unterzeichnete VerlagsvertragVertrag, mit dem ein Urheber/eine Urheberin einem Verleger das Recht einräumt, Exemplare seines Werk herzustellen und in Verkehr zu bringen einzureichen.
Das Melden der Werkdaten an die SSA ist auch der Ausgangspunkt zur internationalen Informationsvernetzung, die es ermöglicht, die Rechte auch im Ausland effizient wahrzunehmen.
Und schliesslich sollte man die WerkanmeldungMeldung sämtlicher Angaben zu einem Werk, die für Inkasso und Auszahlung der Werknutzungsentschädigungen notwendig sind nicht mit der Werkhinterlegung verwechseln. Letztere dient nur dazu, der Urheberin/dem Urheber ein Beweisstück zu geben, um sich gegen ein allfälliges PlagiatDie Handlung, ein fremdes Werk (oder ein Teil davon) als eigenes Werks auszugeben und/oder anzubieten zu wehren. Es besteht keinerlei Verbindung mit der WerkanmeldungMeldung sämtlicher Angaben zu einem Werk, die für Inkasso und Auszahlung der Werknutzungsentschädigungen notwendig sind , die der SSA erlaubt, die Rechte der Urheberinnen und Urheber am betroffenen WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. wahrzunehmen.
Formulare: https://ssa.ch/de/dokumente/werkanmeldung/