Melden Sie uns Ihre Werkausstrahlungen 2021

Senderechte SRG & private, und Rechte aus der zwingend kollektiven Verwertung: Melden Sie uns Ihre Werkausstrahlungen 2021

Die SSA übernimmt die Aufgabe, die Ausstrahlung Ihrer Werke auf den schweizerischen Radio- und Fernsehsendern direkt zu erfassen. Es kommt jedoch vor, dass die Urheberin oder der Urheber selbst genauer informiert ist. Zögern Sie in diesem Fall nicht, uns Ihre Daten anzugeben, d.h. wenn möglich Sender, Datum und Uhrzeit der Ausstrahlung. Sie haben bis zum 30. Juni 2022 die Möglichkeit, uns fehlende Ausstrahlungen von 2021 für das Inkasso der Senderechte sowie das Inkasso der Rechte aus der zwingend kollektiven Verwertung (ZKV) mitzuteilen. So sind Sie sicher, dass Sie Ihre Entschädigungen rechtzeitig erhalten. Nach dieser Frist können Ihnen für Senderechte keine Entschädigungen mehr ausbezahlt werden, und für die ZKV nur in verzögerter Weise.

Kontakt: depav@ssa.ch