SenderechteDas Recht, die Ausstrahlung eines Werkes durch eine Sendeanstalt (Radio, Fernsehen) terrestrisch, über Satellit, Kabel oder Internet zu bewilligen. SRG & private, und Rechte aus der zwingend kollektiven Verwertung: Melden Sie uns Ihre Werkausstrahlungen 2021
Die SSA übernimmt die Aufgabe, die Ausstrahlung Ihrer Werke auf den schweizerischen Radio- und Fernsehsendern direkt zu erfassen. Es kommt jedoch vor, dass die Urheberin oder der Urheber selbst genauer informiert ist. Zögern Sie in diesem Fall nicht, uns Ihre Daten anzugeben, d.h. wenn möglich Sender, Datum und Uhrzeit der Ausstrahlung. Sie haben bis zum 30. Juni 2022 die Möglichkeit, uns fehlende Ausstrahlungen von 2021 für das Inkasso der SenderechteDas Recht, die Ausstrahlung eines Werkes durch eine Sendeanstalt (Radio, Fernsehen) terrestrisch, über Satellit, Kabel oder Internet zu bewilligen. sowie das Inkasso der Rechte aus der zwingend kollektiven Verwertung (ZKV)Gemäss Urhebergesetz müssen folgende Rechte zwingend von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden: namentlich Weitersendung, Privatkopie, öffentlicher Empfang, Reprografie, Vermietung, schulische Nutzung, betriebliche Nutzung. Es handelt sich um Nutzungsbereiche, bei denen der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es nicht sinnvoll oder gar nicht möglich ist, dass der einzelne Urheber die Nutzung seiner Werke selber verfolgt und die entsprechenden Werknutzungsentschädigungen einzieht. Bei der zwingend... mitzuteilen. So sind Sie sicher, dass Sie Ihre Entschädigungen rechtzeitig erhalten. Nach dieser Frist können Ihnen für SenderechteDas Recht, die Ausstrahlung eines Werkes durch eine Sendeanstalt (Radio, Fernsehen) terrestrisch, über Satellit, Kabel oder Internet zu bewilligen. keine Entschädigungen mehr ausbezahlt werden, und für die ZKVGemäss Urhebergesetz müssen folgende Rechte zwingend von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden: namentlich Weitersendung, Privatkopie, öffentlicher Empfang, Reprografie, Vermietung, schulische Nutzung, betriebliche Nutzung. Es handelt sich um Nutzungsbereiche, bei denen der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es nicht sinnvoll oder gar nicht möglich ist, dass der einzelne Urheber die Nutzung seiner Werke selber verfolgt und die entsprechenden Werknutzungsentschädigungen einzieht. Bei der zwingend... nur in verzögerter Weise.
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