Rechte der zwingend kollektiven Verwertung für dramatische Werke

Sind Sie Urheber und Rechteinhaber dramatischer, musik-dramatischer und choreografischer Werke? Dann melden Sie sich bei der SSA!

Egal, ob Sie Mitglied der SSA sind oder nicht, an eine Verwertungsgesellschaft angeschlossen sind oder nicht, Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben oder nicht:

Das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) sieht für Ihr Werk im Fall der Ausstrahlung durch Programme der SRG SSR, aber auch durch Hauptsender aus dem Ausland, die in der Schweiz weitergesendet werden, einen obligatorischen Vergütungsanspruch für die Radio/TV-Weitersendung im Kabelnetz, für die Privatkopie oder auch die schulische Nutzung vor. Diese Rechte stehen Ihnen unabhängig von Ihrem Vertrag zu, es sei denn Sie sind bei einem der Sender in fester Anstellung.

Mehr dazu