Die SSA stellt Komponisten jährlich bis zu 10 Stipendien zwischen 2000 und 4000 Franken zur Verfügung (jährlicher Gesamtbetrag: 30 000 Franken). Die Kompositionen müssen original sein, ein Theaterstück (auch bearbeitete Stücke möglich) oder ein choreografisches WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. begleiten. Bedingungen: die Projekte sollen sich im Anfangsstadium befinden und die Komponisten müssen Mitglieder der SSA sein.
Nächster Eingabetermin der Dossiers: 5. November 2014
Reglement und Anmeldeformular: http://www.ssa.ch/de/content/aktuelle-ausschreibungen