Unterstützungen für das Verfassen eines humoristischen Bühnenwerks

Der Kulturfonds der SSA fördert die Entwicklung und das Verfassen von humoristischen Originalwerken. Die SSA gewährt hierfür pro Jahr maximal drei Unterstützungsbeiträge zu je CHF 6’000.- für aufstrebende Urheber/innen sowie maximal drei Unterstützungsbeiträge pro Jahr für gestandene humoristische Urheber/innen.

Bedingungen aufstrebende Urheber/innen:

  • Urheber und Urheberin der/die die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt oder in der Schweiz wohnt und bisher höchstens 1 humoristisches Bühnenwerk mit einer Mindestdauer von 60 Minuten aufgeführt hat
  • Projekte die sich erst in Planung oder in der ersten Entstehungsphase befinde und deren Premiere – falls das Datum bereits bekannt ist – frühestens 6 Monate nach dem Einreichen des Dossiers stattfindet

Bedingungen gestandene Urheber/innen:

  • Humoristische Bühnenwerke, die sich erst in Planung oder in der ersten Entstehungsphase befinden
  • Die höchstens 2 Interpret/innen (Comedians, die den Text auf der Bühne spielen) umfassen
  • Urheber/innen mitglied der SSA oder der Union Romande de l’Humour (URH)
  • Mindestens zwei professionelle humoristisches Bühnenwerke mit einer Mindestdauer von 60 Minuten verfasst

 

Eingabetermin: 29. Januar 2025

 

Reglement aufstrebende humoristische Urheber/innen

Anmeldeformular aufstrebende humoristische Urheber/innen

Reglement gestandene Comedians

Anmeldeformular gestandene Comedians