Der Kulturfonds der SSA fördert die Entwicklung und das Verfassen von humoristischen Originalwerken. Die SSA gewährt hierfür pro Jahr maximal drei Unterstützungsbeiträge zu je CHF 6’000.- für aufstrebende Urheber/innen sowie maximal drei Unterstützungsbeiträge pro Jahr für gestandene humoristische Urheber/innen.
Bedingungen aufstrebende Urheber/innen:
- Urheber und Urheberin der/die die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt oder in der Schweiz wohnt und bisher höchstens 1 humoristisches Bühnenwerk mit einer Mindestdauer von 60 Minuten aufgeführt hat
- Projekte die sich erst in Planung oder in der ersten Entstehungsphase befinde und deren Premiere – falls das Datum bereits bekannt ist – frühestens 6 Monate nach dem Einreichen des Dossiers stattfindet
Bedingungen gestandene Urheber/innen:
- Humoristische Bühnenwerke, die sich erst in Planung oder in der ersten Entstehungsphase befinden
- Die höchstens 2 Interpret/innen (Comedians, die den Text auf der Bühne spielen) umfassen
- Urheber/innen mitglied der SSA oder der Union Romande de l’Humour (URH)
- Mindestens zwei professionelle humoristisches Bühnenwerke mit einer Mindestdauer von 60 Minuten verfasst
Eingabetermin: 29. Januar 2025
Reglement aufstrebende humoristische Urheber/innen
Anmeldeformular aufstrebende humoristische Urheber/innen
Reglement gestandene Comedians
Anmeldeformular gestandene Comedians