Vereinigtes Königreich: kein Privatkopierecht ohne Urheberrechtsentschädigung

Gute Nachricht in Sachen Entschädigung für Privatkopie: Das Hohe Gericht des Vereinigten Königreichs erachtet das Fehlen einer fairen Entschädigung als gesetzeswidrig.

Die britische Regierung sieht vor, eine Ausnahme für privates Kopieren im Urheberrechtsgesetz einzuführen. Organisationen von Kulturschaffenden und die Musikindustrie begrüssen diese Neuerung, weil sie Konsumentinnen und Konsumenten legales Kopieren für den Privatgebrauch ermöglicht. Sie wehren sich aber dagegen, dass dieses neue Recht ohne finanzielle Entschädigung für die Rechteinhaber gewährt werden soll. In diesem Rechtsstreit gibt das Hohe Gericht nun den Kulturschaffenden Recht. Die Regierung muss daher eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen vornehmen. Die Organisationen, welche den Fall vor Gericht brachten, sind bereit, sich an Gesprächen zu beteiligen, um eine geeignete Lösung zu finden.

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