Die Schweizer Verwertungsgesellschaften SSA, ProLitterisVerwertungsgesellschaft für Literatur, Fotografie und bildende Kunst, SWISSPERFORMSWISSPERFORM macht gegenüber den Nutzern diejenigen Ansprüche der Inhaber von Leistungsschutzrechten geltend, die im Zusammenhang mit Zweitnutzungen von deren Leistungen entstehen. Berechtigt zum Erhalt einer Vergütung von SWISSPERFORM sind Ausübende (Interpreten) und Produzierende (Hersteller von Ton- und Tonbildträgern), je im Phono- und Audiovisionsbereich. Quelle: www.swissperform.ch, SUISSIMAGE und SUISASchweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber von musikalischen Werken. Die SUISA vertritt die sogenannt «kleinen Rechte». Zu diesen gehören nicht-theatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke und Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen. Sie erteilt ihren Kunden wie Konzertveranstaltern, Plattenproduzenten, Radio- und Fernsehstationen usw. die Lizenz, damit diese Musik aufführen, senden, weiterverbreiten und vervielfältigen dürfen. Grosse Rechte wie Opern oder Musicals vertritt... begrüssen den Bericht der AGUR12. Der Bericht gibt adäquate Antworten auf die mit dem Postulat von Ständerätin Géraldine Savary aufgeworfenen Fragen zum Schutz der Urheberrechte in der Internet-Welt. Durch die Vorschläge der AGUR12 bleibt das freiheitliche und konsumentenfreundliche Schweizer Urheberrechtssystem erhalten. Gleichzeitig wird der Schutz der Urheber und Interpreten und deren Anspruch auf angemessene Vergütung durch die kollektive Verwertung der Urheberrechte über die Verwertungsgesellschaften gestärkt.