Film basierend auf wahren Begebenheiten: welche Risiken?

Wenn Sie die Lebensgeschichte einer Person oder Ereignisse, die sich tatsächlich ereignet haben, zum Thema Ihres Dokumentar- oder Spielfilms machen, bewegen Sie sich auf dünnem Eis.

Die Persönlichkeit des Einzelnen ist durch eine Reihe von Rechten geschützt, z. B. das Recht auf das eigene Bild, das Recht auf Ehre, das Recht auf Darstellung der eigenen Geschichte, das Recht auf Vergessenwerden usw. Jeder Eingriff, der nicht durch die Einwilligung der Person oder ein überwiegendes Interesse gerechtfertigt ist, ist rechtswidrig.

Wenn Sie sich bei der Behandlung eines Themas für einen Dokumentar- oder Spielfilm fragen, ob es angebracht oder notwendig ist, die Zustimmung bestimmter Personen einzuholen, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass sich diese Personen in Ihrem Film wiedererkennen. Nur ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse oder eine besondere Rechtsvorschrift kann dann das Fehlen einer informierten Einwilligung der betroffenen Personen ausgleichen. Das öffentliche oder private Interesse muss gegen das Interesse der betroffenen Person, nicht in ihrer Persönlichkeit verletzt zu werden, abgewogen werden.

Unter einem öffentlichen Interesse kann insbesondere das Recht der Öffentlichkeit auf Information, auf historische Wahrheit, auf den Beitrag der kulturellen Produktion usw. verstanden werden. Ein privates Interesse kann das Interesse der Filmemacherin oder des Filmemachers an der freien Meinungsäusserung oder an ihrer/seiner künstlerischen Entfaltung sein. Diese Interessen könnten insbesondere dann als überwiegend angesehen werden, wenn das Ausmass der Beeinträchtigung, beispielsweise auf der Ebene der Tatsachen und des zeitlichen Abstands, von geringer Bedeutung ist.

Jeder Fall verdient eine sorgfältige Analyse auf der Grundlage der Gesamtheit der Umstände. Wenn eine Einwilligung eingeholt wurde, ist es jedoch hilfreich zu wissen, dass sie jederzeit von der Person widerrufen werden kann, die sich in ihrem Persönlichkeitsrecht stärker beeinträchtigt sieht, als sie ursprünglich zugestimmt hatte.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem kürzlich von der SSA veröffentlichten Informationsblatt „Filmische Verwendung wahrer Begebenheiten: worauf muss geachtet werden?“.

Weitere Leitfäden für Urheberinnen und Urheber auf der Website der SSA