Produzieren Sie Ihre Filme selber? Wichtige Info für Sie!

Ob Sie Ihren Film als Einzelperson oder über Ihren Verein oder Ihre Gesellschaft produzieren: Sie stehen in der Doppelfunktion als Produzent/in und Urheber/in und müssen Ihre Interessen in beiden Bereichen wahren.

Ihnen obliegt es, beim Verkauf Ihres Werks an Dritte die verschiedenen Zahlungspflichten in Erinnerung zu rufen: Der Kaufpreis geht an Sie als Produzent/in. Der Käufer ist damit jedoch nicht von der Pflicht befreit, der SSA oder ihrer ausländischen Vertretung die Ihnen zukommenden Urheberrechtsentschädigungen zu entrichten (und gegebenenfalls auch die Ihrer Miturheber).

Es ist notwendig, diesen Umstand den Sendeunternehmen, DVD-Verlagen und VoD-Plattformen in Erinnerung zu rufen, auch wenn Sie einen Urheberrechtsvertrag mit Ihrer Produktionsstruktur unterschrieben haben. Am besten geschieht dies schriftlich und bevor der Käufer Ihr Werk tatsächlich nutzt.

Auf der Website der SSA finden Sie ein Informationsblatt mit einer Vorbehaltsklausel in drei Sprachen. Diese Klausel können Sie in Ihre Verkaufs- oder Vertriebsverträge einfügen:

Informationsblatt für SSA-Mitglieder, welche ihre Filme selber produzieren

Notice d’information à l’auteur SSA, producteur de son propre film

Nota informativa per l’autore SSA, produttore del proprio film