Vergütungsverteilungen Ende 2019

Die Vergütungen aus der zwingend kollektiven Verwertung (ZKV) werden gruppiert im Jahr nach der Nutzung ausbezahlt.

Sie beinhaltet unter anderem Weitersenderechte auf Kabelsendern und IPTV, Privatkopien (Smartphones, Tablets, Festplattenrekorder, usw.) und Nutzungen in Schulen und Betrieben.

So werden die Entschädigungen für 2018 ausgestrahlte dramatische, musikdramatische und choreographische Werke im Oktober 2019 verteilt, die Entschädigungen für audiovisuelle Werke in französischer Sprache 2018 im Dezember 2019. Es finden später noch ergänzende Verteilungen statt; Sie können uns also gegebenenfalls noch Nutzungen Ihrer Werke melden und falls nötig die entsprechende Werkanmeldung ausfüllen.