Die Vergütungen aus der zwingend kollektiven Verwertung (ZKVGemäss Urhebergesetz müssen folgende Rechte zwingend von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden: namentlich Weitersendung, Privatkopie, öffentlicher Empfang, Reprografie, Vermietung, schulische Nutzung, betriebliche Nutzung. Es handelt sich um Nutzungsbereiche, bei denen der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es nicht sinnvoll oder gar nicht möglich ist, dass der einzelne Urheber die Nutzung seiner Werke selber verfolgt und die entsprechenden Werknutzungsentschädigungen einzieht. Bei der zwingend...) werden gruppiert im Jahr nach der Nutzung ausbezahlt.
Sie beinhaltet unter anderem Weitersenderechte auf Kabelsendern und IPTV, Privatkopien (Smartphones, Tablets, Festplattenrekorder, usw.) und Nutzungen in Schulen und Betrieben.
So werden die Entschädigungen für 2018 ausgestrahlte dramatische, musikdramatische und choreographische Werke im Oktober 2019 verteilt, die Entschädigungen für audiovisuelle Werke in französischer Sprache 2018 im Dezember 2019. Es finden später noch ergänzende Verteilungen statt; Sie können uns also gegebenenfalls noch Nutzungen Ihrer Werke melden und falls nötig die entsprechende WerkanmeldungMeldung sämtlicher Angaben zu einem Werk, die für Inkasso und Auszahlung der Werknutzungsentschädigungen notwendig sind ausfüllen.