Verteilung der Entschädigungen 2019 aus der zwingen kollektiven Verwertung

Die SSA verteilt jährlich Entschädigungen aus der zwingend kollektiven Verwertung (ZKV) für im Fernsehen oder Radio ausgestrahlte dramatische, musikdramatische und choreografische Werke sowie für im Fernsehen ausgestrahlte audiovisuelle Werke.

Im Oktober wurden so die ZKV-Entschädigungen 2019 für die auf den Schweizer Sendern ausgestrahlten dramatischen Werke verteilt: die Gesamtsumme beläuft sich auf 1’243’439.24 CHF. Dieser Gesamtbetrag geht an Empfängerinnen und Empfänger sowohl in der Schweiz als auch in anderen Ländern. Die Auszahlung ist bereits erfolgt.

Ende November findet die Verteilung der ZKV-Entschädigungen 2019 für die audiovisuellen Werke statt, in einem geschätzten Gesamtwert von über 6 Millionen Franken zugunsten der Urheberinnen und Urheber frankophoner Werke aus verschiedenen Ländern. Die Banküberweisungen erfolgen Mitte Dezember 2020.

Die Abteilung Audiovision steht Ihnen für Fragen oder Rückmeldungen diesbezüglich gerne zur Verfügung: info@ssa.ch