Verteilungen durch die SSA: Wann kommt welche Entschädigung?

Die SSA verteilt monatlich Entschädigungen an die Urheberinnen und Urheber. Sie setzt alles daran, die Entschädigungen so rasch wie möglich wahrzunehmen und an die Rechteinhaber/innen der Werke zu überweisen:

Monatlich ausgezahlte Entschädigungen

  • Aufführungen (Bühnenkunst): sobald die Rechnung einkassiert ist.
  • Radio- und Fernsehsendungen SRG/SSR: ca. 2-3 Monate nach Ausstrahlung. Im Frühling 2023 entscheidet der Verwaltungsrat über die allfällige zweite Auszahlung von 30% für Entschädigungen 2022 für die Sender RTS und RSI, für die bislang eine erste Auszahlung von 70% vorgenommen wurde.
  • Vervielfältigung (öffentlich zum Verkauf stehende Träger wie CD, DVD, eBooks, Downloads, usw.): sobald die Rechnung einkassiert ist.
  • Nutzungen im Ausland, unabhängig von der Art der Werke oder der Nutzungsform: sobald die Überweisung unserer ausländischen Schwestergesellschaft eingetroffen ist.

Jährlich ausgezahlte Entschädigungen (Herbst und Jahresende)

  • Radio- und Fernsehausstrahlungen durch Privatsender,
  • Audiovisuelle Angebote on Demand unter freiwilliger kollektiver Verwaltung,
  • Zwingend kollektive Verwertung (ZKV): Weitersendung auf Kabelsendern und IPTV; Privatkopie (Smartphones, Tablets, Festplattenrekorder, vPVR, Set-Top-Boxen, usw.); Nutzungen in Schulen und Betrieben.

Alle diese Entschädigungen können nur ausgezahlt werden, wenn die Urheberinnen und Urheber die Werke rechtzeitig angemeldet haben und die Dokumentation vollständig ist.

Info: https://ssa.ch/de/dokumente/verteilreglemente/

Kontakt: depav@ssa.ch