Sind Sie Urheber und Rechteinhaber dramatischer, musik-dramatischer und choreografischer Werke? Dann melden Sie sich bei der SSA!
Egal, ob Sie Mitglied der SSA sind oder nicht, an eine VerwertungsgesellschaftIn der Schweiz gibt es fünf Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte: ProLitteris, SSA, Suissimage, SUISA, SWISSPERFORM angeschlossen sind oder nicht, Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben oder nicht:
Das Bundesgesetz über das UrheberrechtGesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen, die dem Urheber/der Urheberin eines Werkes persönlichkeitsrechtliche oder vermögensrechtliche Vorrechte zuschreiben und verwandte Schutzrechte (URGBundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) ) sieht für Ihr WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. im Fall der Ausstrahlung durch Programme der SRG SSR, aber auch durch Hauptsender aus dem Ausland, die in der Schweiz weitergesendet werden, einen obligatorischen VergütungsanspruchAnspruch auf Vergütung, welche die gesetzliche Beschränkung eines Exklusivrechts kompensiert. Vor allem relevant bei der zwingend kollektiven Verwertung. für die Radio/TV-Weitersendung im Kabelnetz, für die Privatkopie oder auch die schulische Nutzung vor. Diese Rechte stehen Ihnen unabhängig von Ihrem Vertrag zu, es sei denn Sie sind bei einem der Sender in fester Anstellung.