Die SSA bemüht sich, die Entschädigungen möglichst schnell zu kassieren und an die Rechteinhaber der Werke zu überweisen:
- Die SenderechteDas Recht, die Ausstrahlung eines Werkes durch eine Sendeanstalt (Radio, Fernsehen) terrestrisch, über Satellit, Kabel oder Internet zu bewilligen. 2015 und 2016 für Radio und Fernsehen der SRG/SSR sowie die Aufführungsrechte (Bühne) werden im Prinzip über das gesamte Jahr jeweils am Monatsende verteilt und richten sich nach den Werknutzungen. Die SenderechteDas Recht, die Ausstrahlung eines Werkes durch eine Sendeanstalt (Radio, Fernsehen) terrestrisch, über Satellit, Kabel oder Internet zu bewilligen. der privaten Radio- und TV-Sender für das Jahr 2015 werden auf der Grundlage der kassierten Entschädigungen Ende 2016 ausbezahlt.
- Die Vergütungen aus der zwingend kollektiven Verwertung (ZKVGemäss Urhebergesetz müssen folgende Rechte zwingend von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden: namentlich Weitersendung, Privatkopie, öffentlicher Empfang, Reprografie, Vermietung, schulische Nutzung, betriebliche Nutzung. Es handelt sich um Nutzungsbereiche, bei denen der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es nicht sinnvoll oder gar nicht möglich ist, dass der einzelne Urheber die Nutzung seiner Werke selber verfolgt und die entsprechenden Werknutzungsentschädigungen einzieht. Bei der zwingend...), die insbesondere die Weitersenderechte auf Kabelsendern, Privatkopien (CD, DVD usw.), Miete und schulische Nutzung umfassen, werden einmal pro Jahr ausbezahlt, und zwar erstmals im Jahr nach der Nutzung. So werden die Entschädigungen für 2015 ausgestrahlte dramatische, musikdramatische und choreographische Werke im Oktober 2016 verteilt, die Entschädigungen für audiovisuelle Werke in französischer Sprache 2015 im Dezember 2016.
- Die Vergütungen für «On demand»-Nutzungen 2015 der SRG/SSR auf dem Internet werden im Herbst 2016 verteilt und richten sich nach dem Inkasso.
- Die Entschädigungen für die mechanische Vervielfältigung (CD, DVD usw.) werden während des gesamten Jahres jeweils am Ende jeden Monats nach dem Inkasso der Vergütungen ausbezahlt.
- Auch die Entschädigungen für Nutzungen im Ausland werden unabhängig von der Art der Werke oder der Nutzungsform über das gesamte Jahr gemäss den Überweisungen unserer Schwestergesellschaften und/oder unserem Inkasso verteilt.
Die Auszahlung von Entschädigungen findet aber nur dann statt, wenn die Werke rechtzeitig angemeldet wurden und wenn die entsprechende Dokumentation vollständig vorliegt.
Überblick:
Entschädigung |
Verteilung |
Ausstrahlung auf SSR SRG / Vervielfältigung Aufführung / Ausland |
Jeweils am Monatsende, |
Ausstrahlung im Privatradio & TV Internet SSR SRG / ZKVGemäss Urhebergesetz müssen folgende Rechte zwingend von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden: namentlich Weitersendung, Privatkopie, öffentlicher Empfang, Reprografie, Vermietung, schulische Nutzung, betriebliche Nutzung. Es handelt sich um Nutzungsbereiche, bei denen der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es nicht sinnvoll oder gar nicht möglich ist, dass der einzelne Urheber die Nutzung seiner Werke selber verfolgt und die entsprechenden Werknutzungsentschädigungen einzieht. Bei der zwingend... |
Einmal jährlich |
Nachträgliche Verteilungen finden gemäss unseren üblichen Regeln statt.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.ssa.ch/de/content/verteilreglemente
Kontakt: info@ssa.ch