Melden Sie uns Ihre Werkausstrahlungen 2019

Senderechte SRG & Privatsender und Rechte aus der zwingend kollektiven Verwertung: Melden Sie uns Ihre Werkausstrahlungen 2019

Die SSA übernimmt die Aufgabe, die Ausstrahlung Ihrer Werke auf den schweizerischen Radio- und Fernsehsendern direkt zu erfassen. Es kommt jedoch vor, dass die Urheber selbst genauer informiert sind. Zögern Sie in diesem Fall nicht, uns Ihre Daten anzugeben, d.h. wenn möglich Sender, Datum und Uhrzeit der Ausstrahlung. Sie haben bis zum 30. Juni 2020 die Möglichkeit, uns fehlende Ausstrahlungen von 2019 für das Inkasso der Senderechte sowie das Inkasso der Rechte aus der zwingend kollektiven Verwertung (ZKV) mitzuteilen. Melden Sie uns die fehlenden Werke und Ausstrahlungen, um Ihre Entschädigungen rechtzeitig zu erhalten. Nach dieser Frist können Ihnen für Senderechte gar keine Entschädigungen mehr ausbezahlt werden, und für die ZKV nur in verzögerter Weise.

Kontakt: info@ssa.ch